Was die CDU will (1): Wohnen in Mitte – attraktiv, erschwinglich und sicher

Die »Berliner Mischung« soll erhalten bleiben

Unser Bezirk steht vor großen Herausforderungen. Die CDU will sich ihnen stellen. Sie will ein starkes Mitte, ein starkes Berlin. Das Wahlprogramm gibt Auskunft über die konkreten Ziele.
Foto: rp72 / flickr.com / CC BY 2.0Foto: rp72 / flickr.com / CC BY 2.0

Viele Menschen in unserer Stadt kennen zunehmend diese Situation: Im Freundes- oder Familienkreis sucht jemand eine bezahlbare Wohnung und findet keine. Die Wohnungsnot in Berlin wird immer größer. Wir tun etwas dagegen, denn Wohnungen schaffen auch soziale Sicherheit. Noch 2012 war unser Bezirk auf Platz sechs bei den Genehmigungen für Wohnungsneubau in Berlin. Mittlerweile ist Mitte spitze. In keinem anderen Bezirk gab es in den letzten fünf Jahren mehr Baugenehmigungen für Wohnungen als in Mitte. Gebaut werden nicht nur Eigentumswohnungen, sondern auch Mietwohnungen, viele davon mit sozialer Förderung für günstige Mieten.

Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass Wohnungen auch in der Innenstadt gebaut werden und nicht nur für Gutverdiener erschwinglich sind. Da durch Wohnungsneubau und Nachverdichtung häufig bisherige Brachflächen verloren gehen, sollen als Kompensationsmaßnahmen neue Grünflächen geschaffen werden sowie Hof- und Dachbegrünungsprogramme besser gefördert werden.

Die so genannte »Berliner Mischung« macht unsere Stadt lebens- und liebenswert. Wir möchten daher, dass auch Geringverdiener sich Wohnen in der Innenstadt weiterhin leisten können. Deswegen soll mit den planungsrechtlichen Möglichkeiten die angestammte Wohnbevölkerung geschützt werden. Außerdem unterstützen wir neue barrierefreie Wohnformen wie Mehrgenerationenhäuser und gemeinschaftliche Wohnprojekte, die das eigenverantwortliche Wohnen unter Alters- und Inklusionsaspekten stärken. Sowohl einer Gentrifizierung als auch einer Herausbildung von Parallelgesellschaften mit beginnender Segregation und möglicher Ghettoisierung möchten wir rasch durch geeignete Maßnahmen begegnen.

Die Spielhallenflut der letzten Jahre in Berlin hat manche Straßenzüge in Moabit und Wedding in einen Abwärtstrend gezogen, städtebaulich sowie sozial. Das Berliner Spielhallengesetz geht auf eine Initiative aus Mitte zurück und sollte diese Entwicklung stoppen. Seitdem das Gesetz verabschiedet wurde, werden neue Spielhallen nicht mehr genehmigt, regelmäßig finden Kontrollen statt und Verstöße werden konsequent geahndet. Das höchste Bußgeld für eine Spielhalle in Berlin ist bislang mit 80.000 Euro in unserem Bezirk festgesetzt worden. Innerhalb des nächsten Jahres wird die Zahl der Spielhallen deutlich zurückgehen, voraussichtlich um mehr als die Hälfte. Auch das soll dazu beitragen, dass unser Bezirk lebenswert bleibt und dort wieder wird, wo in den letzten Jahren die Ausbreitung von Spielhallen Überhand gewonnen hat.

Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit müssen an mehreren Orten und Plätzen in unserem Bezirk dringend verbessert werden. Dafür wollen wir unterschiedliche Maßnahmen umsetzen. Am Leopoldplatz haben wir mit dem Programm »Ein Platz für alle« eine deutliche Entspannung der Situation erreichen können.

Im Kleinen Tiergarten haben wir trotz der baulichen Umgestaltung noch eine große Herausforderung vor uns. Die CDU Mitte wird sich dafür einsetzen, gemeinsam mit weiteren zu beteiligenden Stellen wie Polizei, Stadtteilvertretung Turmstraße und sozialen Trägern, eine Verbesserung der Situation zu erreichen.

Dies gilt ebenso für den Alexanderplatz, wo wir die modellhafte Erprobung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum begrüßen. Mit einer festen Einzäunung des Magdeburger Platzes und Öffnung nur noch tagsüber wollen wir die Prostitution in dieser Grünanlage zurückdrängen und eine Nutzung durch Bewohnerinnen und Bewohner wieder ermöglichen. Die Bebauung des derzeitigen Parkplatzes an der Kurfürsten-/Genthiner Str. mit einem Wohnhaus und öffentlicher Nutzung im Erdgeschoss soll diesen Effekt verstärken. Zusätzlich setzen wir uns dafür ein, dass in diesem Bereich tagsüber eine Sperrzeit für Prostitution erlassen wird, in der die Ausübung der Prostitution untersagt ist.

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